On November - 16 - 2010 ADD COMMENTS
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Jura – Fußball 1:0
On November - 16 - 2010 ADD COMMENTS
Die unentgeltliche Zurverfügungstellung eines Fußballstadions durch einen Verein für Zuschauer begründet ein vertragsähnliches Schuldverhältnis, das den Zuschauer verpflichtet, allgemeingültige, gesellschaftliche Umgangsformen zu beachten, die erforderliche Rücksicht und Sorgfalt walten zu lassen und Vereinsinteressen nach außen hin zu wahren. Für einen aus einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten entstehenden Schaden des Vereins haftet der Zuschauer.

